Kostenübernahme

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Wir können als Vertragsarztpraxis mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich Versicherten stehen in der Regel 3 Sprechstunden-Termine und 4 Probe-Sitzungen (sogenannte „probatorische Sitzungen“) zu, um eine passende Psychotherapeutin bzw. einen passenden Psychotherapeuten zu finden. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in der Regel die Kosten für bis zu 100 Sitzungen.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG UND BEIHILFE

Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten der Behandlung, wenn Psychotherapie zum Bestandteil des Versicherungsvertrages zählt. Wir rechnen hier nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten ab (GOÄ/GOP). Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über Ihre vertraglichen Konditionen.

BERUFSGENOSSENSCHAFTEN

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften dann übernommen, wenn die zu behandelnden Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft fallen, wie dies bspw. bei einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall der Fall wäre.

SELBSTZAHLER

Die Honorierung orientiert sich hier an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).